Rainers Ratgeber – Teil 18: Leistungsschutzrecht (GVL)

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Jeder, der sich in Deutschland mit elektronischer Tanzmusik auseinandersetzt, ist schon auf den Augsburger Rainer Weichhold getroffen. Sei es in seiner Funktion als Chef von DJ-Propaganda, A&R und Labelmanager von Great Stuff Records, Macher von Kling Klong Records oder einfach bei seinen DJ-Gigs. Neben seinen DJ- Coaching-Seminaren gibt Rainer Weichhold nun auch in FAZEmag jungen Produzenten jeden Monat Tipps, was sie beachten sollten, wenn sie den inneren Drang verspüren, in der großen weiten Welt der Musikindustrie ihr Glück zu suchen. Kontaktiert Rainer gerne direkt unter rainer@klingklong.com!

Ich habe bereits Anfang des Jahres zu diesem Thema (Teil 11, Januar) geschrieben, aber ich merke, es gibt da noch gewaltig Aufklärungsbedarf seitens der Künstler. Jeder Produzent ist auch Künstler, was ihn zu Einnahmen aus den Leistungsschutzrechten berechtigt. Das ist etwas anderes als die Urheberrechte, denn dort sind die Komponisten/ Textautoren die Berechtigten, in der Regel mit Hilfe der GEMA. Wer also Musik produziert, als Ghost-Produzent für andere produziert, einen Remix macht, bei anderen eine Keyboardmelodie einspielt, einen Beat programmiert oder bei anderen Songs Vocals einsingt … man bekommt immer Geld, wenn dieser Titel im Radio oder Fernsehen läuft.

In Deutschland ist es die GVL, bei der man als Mitglied Ansprüche auf diese Ausschüttungen hat. Eine Mitgliedschaft ist kostenlos. Anders als bei der GEMA, wo man sich einmalig anmeldet und ihr automatisch die weltweiten Rechte überträgt, muss man sich aber überlegen, was man im Ausland macht. Es gibt drei Möglichkeiten: Entweder man überträgt bewusst der GVL die Rechte, auch das Geld von ihren ausländischen Partnergesellschaften einzuziehen oder man schließt direkt Verträge mit den dortigen Gesellschaften ab oder man überträgt einer ausländischen Gesellschaft die Rechte, sich um die Gelder aus dem Ausland zu kümmern. Da die deutsche GVL nur mit ca. 15 Län- dern Partnerschaftsverträge hat und auch noch eher unerfahren auf diesem Gebiet ist, empfehle ich, der englischen PPL die Genehmigung zu erteilen, deine ausländischen Rechte zu wahren. Die GVL soll sich ausschließlich um die Ausschüttungen für deutsche Plays kümmern. Sobald man einmal Mitglied geworden ist, kommt allerdings ein Haufen Arbeit auf einen zu, denn nun muss man in eher komplizierten Online-Datenbanken nach seinen Titeln suchen, und diejenigen für sich ‚claimen‘, bei denen man dabei war. Also auch nach all seinen Remixen. Damit sich aber auch wirklich nur die tatsächlich Berechtigten bei einem Titel eintragen, muss man für strittige Titel Nachweise erbringen. Das geht z.B. mit Hilfe von Cover-Scans auf denen dein Name steht oder mit Hilfe deiner GEMA-Meldungen. Manchmal ist es sogar nötig, dass du eine Bestätigung des Labels oder des Hauptkünstlers einreichst, in der steht, dass du tatsächlich bei dieser Veröffentlichung als Musiker oder Produzent dabei warst. Das ist auch gut so, denn wer will schon, dass sich unberechtigte Betrüger hier bereichern.

All dies sollte man nicht auf die lange Bank schieben, denn diese Rechte verfallen, in England z.B. nach sechs Jahren. Bei älteren Titeln kann es also bedeuten, dass ein erheblicher Teil nicht mehr ausgeschüttet wird, obwohl man eigentlich Ansprüche darauf gehabt hätte. Dennoch lohnt es sich meist immer noch, da ja möglicherweise noch in anderen Ländern nicht verfallene Gelder liegen und nur darauf warten, dass sich endlich jemand meldet.

Wem diese Arbeit zu viel ist, der kann sich gerne an mich wenden. Ich habe Freunde, die dafür Mandate an Anwaltskanzleien und Agenturen vergeben und jahrelang kein oder viel zu wenig Geld gesehen hatten. Unerfahrenheit oder mangelnde Sorgfalt können sich auch hier ganz schmerzlich auswirken.

Rainers Ratgeber:
Teil 1: Das richtige Demo
Teil 2: Der richtige Demoversand
Teil 3: Der richtige Plattenvertrag
Teil 4: Das Benutzen von Samples
Teil 5: Brauche ich die GEMA?
Teil 6: Brauche ich einen Verlag?
Teil 7: Wie gründe ich ein eigenes Label?
Teil 8: Die Sache mit den scheinbar von der GEMA gelöschten YouTube-Videos
Teil 9: Der Vertrieb deines eigenen Labels?
Teil 10: Wie promote ich mein Release?
Teil 11: Wozu brauche ich die GVL?
Teil 12: Lizenzabrechnungen
Teil 13: Heino hat recht!
Teil 14: Musikstreaming bei Rdio, Spotify und Co.
Teil 15: Hallo GEMA!
Teil 16: Die Künstlersozialkasse
Teil 17: Social Media Promo